Viele zugefrorene Gewässerflächen werden im Winter bei Jung und Alt gerne für Wintersportaktivitäten genutzt. Sei es durch die Stockschützen, zum Schlittschuhfahren oder einfach zum darauf Herumrutschen. Allerdings besteht generell beim Betreten einer zugefrorenen Gewässerfläche immer Lebensgefahr.
Die Gemeinde weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten einer etwaigen Eisfläche am Kettenhamer Weiher verboten ist.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche hierfür zu sensibilisieren und nochmals auch im heimischen Umfeld auf die bestehende Gefahr hinzuweisen und sodann als Erwachsene mit gutem Beispiel voranzugehen.