Friedhof

Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Friedhofes bei der Pfarrkirche zählt in Griesstätt zu den Aufgaben der Gemeindeverwaltung.

Ihre letzte Ruhe können auf unserem Friedhof die verstorbenen Gemeindeeinwohner und sonstigen Berechtigten in Familien-, Einzel- oder Urnenerdgrabstätten finden.

Luftaufnahme Friedhof

Familiengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Die Anzahl der möglichen Beisetzungen beträgt höchsten vier bei nebeneinander laufenden Ruhefristen.

In Einzelgrabstätten können maximal zwei Leichen mit nebeneinander laufenden Ruhefristen beigesetzt werden.

Die Ruhefrist für in Familien- und in Einzelgrabstätten bestattete Verstorbene beträgt jeweils dreißig Jahre.

Für Urnenerdgrabstätten ist das Nutzungsrecht auf zehn Jahre festgelegt. Abweichend davon können Urnen auch in Einzel- und Familiengrabstätten beigesetzt werden, wobei die Belegungsfähigkeit der Grabstätte nicht berührt wird.


Maße der Grabstätten:

Einzelgrabstätte 1,80 m lang 0,80 m breit
Familiengrabstätte 1,80 m lang 1,60 m breit
Urnenerdgrabstätte 0,80 m lang 0,80 m breit

 

Jede Grabstätte soll mit einem Grabdenkmal versehen werden. Die Errichtung und wesentliche Änderungen von Grabdenkmälern bedarf die Erlaubnis der Gemeinde und ist schriftlich zu beantragen.

Für Grabdenkmäler gelten folgende Maße:

Einzelgrabstätte Höhe bis zu 1,20 m, Breite bis zu 0,70 m,
maximale Fläche nicht mehr als 0,80 m²
Familiengrabstätte Höhe bis zu 1,40 m, Breite bis zu 1,20 m,
maximale Fläche nicht mehr als 1,20 m²
Urnenerdgrabstätte Höhe bis zu 1,20 m, Breite bis zu 0,70 m,
maximale Fläche nicht mehr als 0,80 m²

 

Die Grabgebühr beträgt derzeit:

Einzelgrabstätte 26,80 € jährlich
Familiengrabstätte 53,70 € jährlich
Urnenerdgrabstätte 34,30 € jährlich

Die Grabgebühren werden jeweils für die Dauer des verliehenen Grabnutzungsrechtes (Ruhefrist) im Voraus berechnet.

Zwischen der Gemeinde Griesstätt und der Firma Bestattungshilfe Riedl in Ebersberg wurde ein Bestattungsdienstvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag umfasst den Leichenhausdienst mit Schließdienst und Reinigung, die Erstellung und das Schließen der Grabstätte, die Beförderung des Sarges von der Leichenhalle zur Grabstätte, die Beisetzung von Urnen, sowie alle mit der Beerdigung und Aussegnung zusammenhängenden Arbeiten.

Aufträge für diese Arbeiten sind von den Angehörigen der Firma Bestattungshilfe Riedl zu erteilen. Diese stellt für die erbrachten Leistungen ihre Rechnung direkt an die Angehörigen. Die Gemeinde erhebt die anfallenden Grab-, Leichenhaus- und sonstigen Gebühren gemäß der gültigen Friedhofsgebührensatzung.

Der Bestattungsdienstvertrag mit der Fa. Bestattungshilfe Riedl regelt nicht die Einsargung der Verstorbenen, den Sargkauf und die Überbringung der Verstorbenen zum Leichenhaus. Hierzu können die Angehörigen weiterhin ein Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens wählen.

Die Benutzung des Leichenhauses ist von den Angehörigen in jedem Fall mitzuteilen an:

Bestattungshilfe Riedl
Sieghartstraße 15, 85560 Ebersberg
Telefon: 08092 88403
Telefax: 08092 88406

www.bestattungshilfe-riedl.de

und

Friedhofsverwaltung in der Gemeinde
Zimmer 3
Innstraße 4, 83556 Griesstätt
Telefon: 08039 9056-32

Ortsübliche Tätigkeiten, wie der Trägerdienst, sind nach Absprache mit der Fa. Riedl jederzeit möglich.

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