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Aufschriften wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ auf Produkten wie Kaffeekapseln oder Einwegbechern führen oft zu Missverständnissen. Solche Produkte werden als Bioplastik bezeichnet. Auch wenn das Wort „Bio“ darin enthalten ist, dürfen diese nicht in der Biotonne oder in der freien Natur entsorgt werden.
Bioplastik sind Kunststoffe, die entweder anteilig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt (biobasiert) oder als biologisch abbaubar deklariert wurden oder aber beide Eigenschaften aufweisen. Auch wenn bei der Herstellung keine fossilen Rohstoffe wie Erdöl verwendet werden, bleibt das hergestellte Material „Kunststoff“.
Bioplastik baut sich im Biomüll oder auch in der Umwelt kaum ab. Ein Kompostierungsversuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass sich Produkte aus Bioplastik unter realen Bedingungen in einer Kompostierungsanlage kaum abbauen und dort als Störstoffe eingestuft und unter großem Aufwand aussortiert und verbrannt werden müssen.
Durch die unvollständige Kompostierung mindert sich die Qualität des Komposts aufgrund von Bioplastikresten, Mikroplastik oder möglichen in den Biokunststoffen enthaltenen Schadstoffen, wie Weichmacher oder Pestizide.
Verkaufsverpackungen aus Biokunststoff sollen deswegen an den dafür vorgesehenen Container an den Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden, um sie im Anschluss zur weiteren Verwertung den Dualen Systemen zuzuführen.
Tipp: Vermeiden Sie unnötige Verpackungen und greifen Sie zu umweltfreundlicheren Alternativen bspw. wieder verwendbare Mehrwegangebote oder Verpackungen aus recycelten Materialien.
Weitere Informationen zum Thema Biokunststoff und dessen Umweltauswirkungen erhalten Sie unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de und auf der Webseite der Homepage der Deutschen Umwelthilfe unter www.dhu.de/bioplastik.
Schnell und einfach per Online-Terminreservierung einen telefonischen Rückruf bei unserer Abfallberatung oder dem Containerdienst anfordern.
Sie benötigen eine ausführliche Beratung hinsichtlich der richtigen Entsorgung von Abfällen oder möchten einen Container bei unserem Containerdienst mieten?
Dann buchen Sie doch online einen festen Termin, an dem wir Sie zurückrufen dürfen. Den Link zur Reservierung finden Sie zum einen auf der Homepage des Landkreis Rosenheim, Abfallwirtschaft, hier auf unserer Homepage oder in der Abfall-App unter „Ansprechpartner“.
Im Reservierungstool können Sie dann Ihren gewünschten Wochentag und die gewünschte Uhrzeit auswählen sowie in einer kurzen Nachricht vorab Ihr Anliegen an uns mitteilen.
Natürlich erreichen Sie uns auch weiterhin ohne Reservierung per E-Mail oder telefonisch zu den üblichen Bürozeiten unter folgenden Kontaktdaten:
Abfallberatung:
Tel.: 08031 / 392-4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de
Containerdienst:
Tel.: 08031 / 392-4355; E-Mail: containerdienst@lra-rosenheim.de
Unabhängige Beratung durch GIH-Bayern e. V. für Privatpersonen, Kleinunternehmen und Kommunen
Nähere Informationen und Termine entnehmen Sie bitte dem Flyer (hier zum Download)
Seit Januar 2025 gilt eine europaweit bestehende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien.
In Deutschland und auch im Landkreis Rosenheim ist diese Pflicht längst erfüllt. Landkreisweit bestehen flächendeckende gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen für Alttextilien.
In die Container gehören gut erhaltene Alttextilien, also Kleidung und Schuhe sowie andere Stoffe, z. B. Vorhänge und Tischdecken. Ein Teil der Altkleider findet Verwendung als Second-Hand-Ware und eine Jeans mit Löchern wird vielleicht nicht mehr getragen, indes ist sie noch zur Herstellung von Putzlappen oder Malerflies geeignet. In die Restmülltonne gehören jedoch stark verschmutzte, schimmlige, ölige oder völlig unbrauchbare Textilien.
Problematisch ist die zunehmend schlechtere Qualität der gesammelten Kleidung. Hauptverantwortlich dafür ist „Fast Fashion“, der Trend hin zu Billigkleidung, die unter dubiosen Produktionsbedingungen hergestellt und über Plattformen wie TEMU auf den europäischen Markt gelangt. „Fast Fashion“ ist einer wirtschaftlichen Wiederverwertung kaum zugänglich. Gerade bei gemeinnützigen Organisationen fehlen dann die Erlöse für soziale Projekte. Beim Kleiderkauf sollte deshalb gelten: „Bewusst kaufen, getrennt entsorgen“.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 -4313 oder abfallberatung@lra-rosenheim.de
Wertstoffhöfe geben zur Sammlung kostenlose Behälter aus
Biomüll wie Essensreste sollte nicht in der Restmülltonne landen, da aus ihm wertvoller Kompost hergestellt werden kann.
Um den Bürgerinnen und Bürgern das Sammeln und Transportieren der Bioabfälle zu erleichtern, werden bei allen Wertstoffhöfen des Landkreises Rosenheim sowie den Landkreiskompostieranlagen Bruckmühl und Eiselfing kostenlose 10l-Kunststoffbehälter und dazu passende Papiertüten ausgegeben. Plastiktüten oder Tüten, welche im Handel als kompostierbar bezeichnet werden (z. B. aus Biokunststoff) sollten nicht verwendet werden, da sie den Kompostierprozess behindern.
Eine Beschränkung bei der Ausgabe der Behälter gibt es nicht. Je nach Bedarf können auch mehrere Kunststoffbehälter mit nach Hause genommen werden.
In den Behältern können Bioabfälle wie zum Beispiel Nuss-, Mandarinen- oder Apfelschalen, sowie Knochenreste des Bratens gesammelt und im Anschluss kostenlos während der jeweiligen Öffnungszeiten in den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie den Landkreiskompostieranlagen Bruckmühl und Eiselfing abgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im dazugehörigen Flyer „Küchen- und Speiseabfälle“ unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie bei der Abfallberatung des Landkreises Rosenheim (Tel.: 08031/392 -4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).
Dass es sich bei Waschmaschinen oder Mikrowellen um Elektroschrott handelt, wissen die meisten. Es gibt jedoch auch Elektro- und Elektronikgeräte, die häufig nicht als solche erkannt und falsch entsorgt werden.
Verfügt ein Produkt über einen Stecker, ein Kabel oder Batterien, handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät. Ist es defekt oder hat es seine Lebensdauer erreicht, ist das Gerät separat zu entsorgen, damit es umweltgerecht verwertet werden kann. Dies trifft nicht nur auf klassische Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher zu, sondern auch auf jene, die ein untypisches Aussehen oder Design aufweisen oder über versteckte elektronische Funktionen verfügen und dadurch schwer erkennbar sind. Darunter fallen z. B. Grußkarten, die Musik abspielen, LED-Schuhe mit leuchtender Sohle, sprechendes Spielzeug, E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter, Bank- oder Krankenkassenkarten mit eingebautem Chip, elektrisch verstellbare Fernsehsessel, Massagesessel, Fahrradhelme mit eingebautem Rücklicht, Möbel oder Spiegel mit festverbauter Beleuchtung oder Lautsprechern, Tintenpatronen und Tonerkartuschen mit verbauten Microchips, kabellose Kopfhörer mitsamt ihrer Ladehülle, Fernbedingungen, Smartwatches oder stromerzeugende Jalousien.
Häufig landen solche Elektrogeräte fälschlicherweise in der Hausmülltonne, in Alttextilcontainern, im Metallschrott oder bei den Verkaufsverpackungen. Über diese Entsorgungswege werden sie keinem stofflichen Recycling zugeführt, wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer gehen verloren und gefährliche Bestandteile wie Blei oder Flammschutzmittel können in die Umwelt gelangen. Auch eingebaute Lithium-Batterien führen bei falscher Entsorgung zu einer hohen Brandgefahr.
Das auf den Elektrogeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist ebenfalls drauf hin, dass diese Geräte nicht in der Restmüll- oder sonstigen Abfalltonnen entsorgt werden dürfen.
Kostenlose Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott in haushaltsüblichen Mengen bestehen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim an den gemeindlichen Wertstoffhöfen. Nicht festverbaute Batterien und Akkus, Staubsauerbeutel u. ä. sollen vor der Abgabe aus den Geräten entfernt werden. Von der Annahme ausgenommen sind Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule. Genauere Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen zum Thema Elektroschrott erhalten Sie im Merkblatt „Elektro- und Elektronikaltgeräte“. Zusätzliche kostenlose Rückgabemöglichkeiten bestehen im Handel, sofern dort Elektrogeräte im Sortiment geführt werden und eine Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m² vorliegt. Auch der Onlinehandel ist zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Ebenso können Altgeräte bei der Lieferung von Neugeräten kostenlos mitgegeben werden.
Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage www.abfall.landkreis-rosenheim.de oder wenden Sie sich bei Fragen an unsere Abfallberatung (Tel.: 08031 / 392 -4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).